Ombudsstelle

Was ist die Ombudsstelle?


Die Ombudsstelle ist ein vom SPOV gewähltes Vorstandsmitglied, als neutraler Mittler zwischen
Spieler und Veranstalter. Veranstalter sind SPOV Veranstalter.  Leider können wir zur
Zeit im Bereich Online Anbieter nicht intervenieren. 
Die Ombudsstelle ist kein Parteienvertreter und darf darum nicht mit einem Rechtsanwalt oder
einer Rechtsanwältin verwechselt werden. Die Ombudsstelle unterstützt das korrekte,
gesetzeskonforme und transparente Verhalten von SPOV-Veranstalter wie auch SPOV-Spieler.

 

Wann können Sie sich an die Ombudsstelle wenden?

Sie können sich an die Ombudsstelle wenden, wenn Sie ein Problem mit einem SPOV Veranstalter haben, welches Sie nicht direkt lösen konnten. 

 

Ablauf & Kosten

Für SPOV Mitglieder kostenlos.

Schritt 1 - Ombudsstelle wird über den Sachverhalt schriftlich (auch mail) informiert.

Schritt 2 - Ombudsstelle gibt eine schriftliche (mail) Antwort.

Schritt 3 - Wenn nötig, wird das Problem dem SPOV-Vorstand präsentiert. 

Schritt 4 - Der SPOV Vorstand trifft die Entscheidung über das weitere Vorgehen, allenfalls unter Kostenfolge.

Schritt 5 - Wenn der Spieler nicht einverstanden ist, kann er den Rechtsweg beschreiten.

 

Kontakt

Formular ausfüllen oder Mail an ombudsstelle@spov.ch

Es werden nur schriftliche Anfragen angenommen.